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Ausbildereignung

Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf in Deutschland nur ausbilden, wer fachlich und persönlich hierfür geeignet ist. Die fachliche Eignung umfasst neben dem notwendigen Fachwissen auch das Vorhandensein von berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten.

Jedes ausbildende Unternehmen braucht anerkannte Fachleute als feste Ansprechpartner für Auszubildende. Sie leiten Auszubildende an, motivieren und beurteilen, erkennen Probleme, lösen Konflikte, nehmen Ängste und begleiten Berufsstarter.

Der heutige Ausbilder ist Förderer und Forderer, Lernbegleiter und Vertrauensperson, Fachkraft und Pädagoge für die jungen Menschen im Unternehmen.

Schwerpunkt: Lehrprobe, Prüfungsvorbereitung, Kombination aus
Präsenzphasen und Selbstlernphasen

  • Vorbereitung auf die schriftliche und praktische Prüfung

  • Gezielte Vorbereitung auf den praktischen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung. Erwerb der praktischen Fertigkeiten wie der Unterweisungs- und Präsentationstechniken (Handlungsfeld 3)

Inhalte:

  • Rechtliche und allgemeine Grundlagen

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen

  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung
    von Auszubildenden mitwirken

  • Ausbildung durchführen, Lernen fördern, Gruppen anleiten

  • Ausbildung abschließen



WER AUFHÖRT BESSER SEIN ZU WOLLEN, HAT AUFGEHÖRT, GUT ZU SEIN.
OLIVER CROMWELL